Abschaffung des Wirtepatents in Basel-Stadt
Die bestehenden Auflagen um in Basel-Stadt einen Gastronomiebetrieb führen zu dürfen sind sehr hoch. Kontrollen finden regelmässig statt. Die Bewilligung zur Führung eines Restaurationsbetriebes wird an persönliche Anforderungen wie den Leumund geknüpft.
Ein zusätzliches Wirtepatent, dem eine 20 tägige „Schnellbleiche“ zu Grunde liegt, ist unnötig, schafft komische Abhängigkeitsverhältnisse und hindert zukünftige und bestehende Gastronomen an ihrer Innovationsfreude.
Das Argument der Qualitätssicherung zieht nicht. Es kann nicht nachgewiesen werden, dass ein Wirtepatent zu mehr Qualität und weniger Insolvenzen führt. Ein Gastronom muss sich mit beinahe jährlichen Veränderungen auf Gesetzesebene auseinandersetzen und sich „up to date“ halten.
Kantone wie Zürich, Graubünden, Zug, Uri, Schwyz, Neuenburg, Glarus und Appenzell Ausserrhoden verlangen kein Wirtepatent.
Basel-Stadt muss nun nachziehen, das Wirtepatent abschaffen und gleichzeitig die vorhandenen Gesetze und Verordnungen auf ihre Umsetzungsfreundlichkeit hin überprüfen.
Mit einer modernen und vernünftigen Politik im Bereich der Gastronomie müssen wir die Innovationfreude und Kreativität unserer Gastronomen unterstützen. Eine Politik, die den Gastronomen und den Gästen zugute kommt.