Sportanlagen nun für Vereine auch während den Ferien und an Wochenenden offen
Ein klaren Entscheid des Grossen Rates: Die Schulen und das Sportamt Basel-Stadt müssen nun dafür sorgen, dass alle Sportanlagen – auch in ausserschulischen Zeiten – während des ganzen Jahres den EinwohnerInnen und Einwohnern unserer Stadt zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
Meine Motion hat zur folgenden Gesetzesanpassung geführt:
Der Kanton erstellt und betreibt Sport- und Bewegungsanlagen. Er stellt diese den Vereinen und dem Breitensport während des ganzen Jahres zur Verfügung. Vorbehalten bleiben Schliessungen von saisonal nutzbaren Anlagen und aufgrund von Unterhaltsarbeiten.