Sportanlagen nun für Vereine auch während den Ferien und an Wochenenden offen

Ein klaren Entscheid des Grossen Rates: Die Schulen und das Sportamt Basel-Stadt müssen nun dafür sorgen, dass alle Sportanlagen – auch in ausserschulischen Zeiten – während des ganzen Jahres den EinwohnerInnen und Einwohnern unserer Stadt zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

Meine Motion hat zur folgenden Gesetzesanpassung geführt:

Der Kanton erstellt und betreibt Sport- und Bewegungsanlagen. Er stellt diese den Vereinen und dem Breitensport während des ganzen Jahres zur Verfügung. Vorbehalten bleiben Schliessungen von saisonal nutzbaren Anlagen und aufgrund von Unterhaltsarbeiten.

02. Oktober 2016 von thomas
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