Wer kontrolliert die privaten Dienstleister im Flüchtlings- und Sozialwesen?

Nicht erst seit heute stehe ich der Delegation von Sicherheitsaufgaben an private Unternehmungen kritisch gegenüber. In den letzten Jahren hat sich ein Markt entwickelt, wo viel Geld zu verdienen ist. Umso wichtiger ist es, diese Firmen als Auftraggeber eng zu begleiten und die Umsetzung ihrer Aufgaben zu kontrollieren. Auch im Flüchtlingswesen hat sich ein „Sicherheits- und Betreuungsmarkt“ entwickelt. Daher möchte ich von unserer Regierung wissen, wie sie diese Aufgabe in diesem Bereich wahrnimmt – nicht zuletzt um zu verhindern, dass sich Firmen breit machen, die Gewinnmaximierung auf Kosten der Steuerzahler und zum Nachteil der Behörden und Betroffenen betreiben. Eine Kosten-Ertrags-Intransparenz muss mit klaren Leistungsaufträgen und Kontrollmassnahmen entgegen gewirkt werden. Die Führungsaufgabe obliegt der zuständigen Behörde und darf nicht an das Unternehmen delegiert werden!

Hier der Link zur schriftlichen Anfrage an die Regierung

Der Spagat zwischen möglichst „günstiger“ externen Beauftragung (ist sie wirklich günstiger?) und die (ethisch) korrekte Umsetzung von Dienstleistungen muss auch in anderen sensiblen „Sozial-Bereichen“ getätigt werden. Es zeigt sich das Problem, dass eine parlamentarische Debatte und Kontrolle (wie es z.B. bei subventionierten Betrieben möglich ist) nicht stattfindet. Es gibt keine Berichterstattung und für mich als Parlamentarier ist nicht fassbar, welche externen Aufträge überhaupt bestehen, wie diese Verträge zu Stande kommen (gibt es eine Ausschreibung?!) und wie sie umgesetzt werden.

Deshalb habe ich gleichzeitig eine zweite Anfrage eingereicht.

24. Januar 2016 von thomas
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