Kein Wirtepatent mehr für Betriebe – mit einfachem Speiseangebot – bis 30 Sitz- und Stehplätzen!

In Basel-Stadt sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für „Gastro-Innovationen“ sowohl auf privatem wie auch auf öffentlichem Grund teilweise mehr hinderlich als förderlich. Deshalb habe ich diesen Anzug eingereicht.

Erfolgreiche Gastro-Trends, die eine ideale Ergänzung zu den bestehenden Gastro-Betrieben bieten, tragen etwas zur Lebensqualität, zur Attraktivität und zur Lebendigkeit einer Stadt bei. Hier sind sowohl im Gastgewerbegesetz wie auch im Bau- und Planungsgesetz innovationsfreundlichere Regelungen nötig.

Am Beispiel des „Street-Food-Trends“ gilt es die Bewilligungspraxis für „Food Trucks“ zu vereinfachen. Will ein „Food Truck „(Imbisswagen) beispielsweise auf privatem Grund seinen Standort wechseln, ist für jeden Standort ein aufwändiges Baubegehren notwendig. Erfolgreiche Street Food Festivals (im Oktober 2015 auch in Basel) und Street Food Konzepte (wie in der Markthalle Basel) stossen auf grosses Interesse und zeigen das Bedürfnis nach qualitätsvoller aber einfach realisierbarer und zugänglicher Gastronomie auf.

Zur Förderung dieser jungen Gastronomie und von Quereinsteigern gehört vermehrt auf Selbstverantwortung der Gastronomen und die vorhandenen hervorragenden Ausbildungen im Gastronomiebereich zu setzen. Die Lösung dafür: Die Bewilligungspraxis für „Food Trucks“ in Basel muss vereinfacht und umsetzungsfreundlicher werden. Das Wirtepatent (Fähigkeitsausweis) für Gastronomiebetriebe mit einfachem Speiseangebot soll – analog zum Kanton Bern – nicht mehr Voraussetzung zur Gründung eines Betriebes sein. Die strengen Vorgaben des Lebensmittelinspektorates, die bestehenden Ausbildungen im Gastro-Bereich und die Kompetenz der Gäste reichen aus, guter von schlechter Gastronomie zu unterscheiden.

31. Januar 2016 von thomas
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