Ein gefährlicher überparteilicher Heilsbringer

Eine interessante und kontroverse Sonntagslektüre heute in der NZZaS mit dem Tiel: „Im Zweifel für die Freiheit, auch im Strafrecht“.

In unserem Sicherheitsdenken entwickelt sich das Strafrecht und seine polizeilichen Mittel immer mehr zum Heilsbringer dafür, Taten präventiv verhindern zu können. Begriffe, mit denen wir uns kritisch beschäftigen müssen sind „Gefährderansprachen“, „Bedrohungsmanagement“, „Predeticv Policing“, usw.. Das perfide daran ist, dass diese Mittel über alle politischen Parteien hinweg Zustimmung finden, da sie in den eigenen Themengebieten (von der häuslichen Gewalt über delinquente Demonstranten bis hin zum kriminellen Ausländer) eine vermeintliche Lösung vorgeben. Es ist zwar eine menschliche aber auch eine gefährliche Versuchung, eine Gesellschaft ohne Kriminalität und in vollkommener Sicherheit zu schaffen. Die neuen technologischen Möglichkeiten wecken Hoffnungen, die in der Umsetzung dem Überwachungsspparat zu viel Handlungsspielraum verschaffen und in der Konsequenz die Grund- und Freiheitsrechte des Menschen massiv gefährden. Hier gilt es aufmerksam zu sein – erst recht dann, wenn die Argumentation mit dem berüchtigten Slogan „wer nichts zu verbergen hat – hat nichts zu befürchten“ unterfüttert wird.

03. November 2019 von thomas
Kategorien: Politik | Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert