Bewilligungspflicht für private Sicherheitsangestellte

Innerhalb fünf Jahren gab es knapp 700 Firmengründungen im Bereich privater Sicherheit. Es kommt immer mehr zu Überschneidungen mit der Polizeiarbeit. Mit den heutigen gesetzlichen Grundlagen kann nicht gewährleistet werden, dass Mindeststandards in Ausbildung, Führung und Aufsicht, der in diesem Bereich tätigen Personen, eingehalten werden. Das ist besorgniserregend. Es besteht die Gefahr, dass das Gewaltmonopol des Staates ausgehöhlt wird.

Heute wird im kantonalen Gesetz nur die Bewilligung resp. die Eignung für das Führen eines Sicherheitsunternehmens geregelt. Ob ein Sicherheitsangestellter die persönlichen Voraussetzungen (z.B. keine strafrechtliche Verurteilung, guter Leumund) und die Qualifikation erfüllt, um in dieser Funktion tätig zu sein, interessiert heute den Gesetzgeber nicht.

Mit einem Vorstoss möchte ich dieser stossenden Situation entgegenwirken. In Zukunft sollen in unserem Kanton nur Sicherheitsdienstleister und Sicherheitsangestellte tätig sein, die einer Bewilligungspflicht unterstehen und damit die vom Gesetz definierten Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen. In der Konsequenz ist dies im Sinne der Polizei und der privaten Unternehmen.

11. Dezember 2017 von thomas
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