Angestellte privater Sicherheitsfirmen sollen in Zukunft Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen müssen

Innerhalb von fünf Jahren gab es in der Schweiz knapp 700 Firmengründungen im Bereich privater Sicherheit. Im Speziellen zugenommen haben die Anbieter von Überwachungs- und Alarmsystemen und vor allem private Wach- und Sicherheitsdienste. Tätigkeitsbereiche also, in denen es zu Überschneidungen mit der Polizeiarbeit kommt. Im öffentlichen Raum – im Zuständigkeitsgebiet der Polizei – werden immer mehr Aufgaben von privaten Sicherheitsdiensten übernommen. Es besteht die Gefahr, dass das Gewaltmonopol des Staates ausgehöhlt wird. Zudem kann nicht gewährleistet werden, dass Mindeststandards in Ausbildung, Führung und Aufsicht – dies im Unterschied zur Polizei – eingehalten werden.

In Zukunft sollen in Basel-Stadt auch die Angestellten einer privaten Sicherheitsfirma – nicht nur deren Geschäftsführer – einer Bewilligungspflicht unterstehen und Kriterien im Bereich Ausbildung und persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Mein Vorstoss wurde heute mit 74Ja zu 17Nein überwiesen:

 

08. Februar 2018 von thomas
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